PESTIZIDE UND BIOZIDE
In den 1970-1990er Jahren war es üblich und von den Normenwerken vorgegeben, auch im Innenraum einen vorbeugenden chemischen Holzschutz auszuführen. Auf diesem Wege gelangten tausende von Litern des nervengiftartigen Holzschutzmittels Pentachlorphenol PCP in die Gebäude. |
Chemische Holzschutzmittel wurden als Anstriche konzipiert, die auch mit Spritz- und Tauchverfahren auf Holzbauteile aufgebracht werden konnten. Zum Einsatz kamen neben Pentachlorphenol (PCP) häufig auch Lindan, DDT, Endosulfan, Dichlofluanid, Permethrin, u.v.m. Der Einsatz von PCP im Hausbau ist inwischen in Mitteleuropa untersagt, da die nervengiftartige Wirkung seit 1978 erkannt wurde. Zudem wirkt PCP als Zellgiuft, ist krebserzeugend, mutagen und immuntoxisch. Die Symptome zeigen sich eher unauffällig durch Müdigkeit, Allergien, Ekzeme, Übelkeit, Unruhe und Kreislaufbeschwerden. Biozide Holzbehandlungen finden sich in Konstruktionshölzern, Holzlasuren, Fugendichtungen, Spachtelmassen, Kitten, Leder, Textilien, Wollteppiche und Reinigungsmitteln.
Da die Mittel sehr langanhaltend wirksam sein sollten, wurden sehr hohe Konzentrationen verarbeitet, die auch noch nach mehreren Jahrzehnten die Raumluft belasten können. Wenn bei heutigen Sanierungen holzschutzmittelhaltige Anstriche angeschliffen und freigesetzt werden, kann dies sehr problematische Auswirkungen auf die Gesundheit der Bewohner haben. Der Einsatz von PCP ist daher heute im Bauwesen verboten und ein chemischer Holzschutz im Innenraum i.d.R. nicht mehr gefordert. Dennoch gibt es auch heutige noch ähnlich problematische Biozide, die in Anstrichmitteln, elastischen Fugenmassen und/oder Holzprodukten enthalten sind, wie z.B. Endosulfan, Permetrin, Dichlofluanid u.v.m. Als neues desinfizierendes Biozid in Bauprodukten ist zudem immer öfter Nanosilber (auf Fliesen, Sanitärgegenständen, Edelstahloberflächen, in Wandfarben) eingesetzt, welches sowohl ökologisch problematisch ist, da es ungefiltert in den Gewässerkreislauf gelangt und von dort in die Nahrungskette. Der Ausschluss von jeglichen bioziden Mitteln und Zusatzstoffen in Gebäuden ist daher eine wesentliche Anforderung an baubiologisch-nachhaltige Gebäude. |